Die optimale Planung einer Schwangerschaft beginnt schon vor Eintritt der Schwangerschaft mit der Untersuchung und Beratung beim Frauenarzt.
Wenn der Wunsch besteht, schwanger zu werden, sollte zuvor eine gynäkologische Untersuchung durchgeführt werden, um Risikofaktoren zu erkennen und zu behandeln. Es sollte sichergestellt sein, dass ein ausreichender Impfschutz gegen Röteln vorliegt, um gegebenenfalls vor Eintritt der Schwangerschaft eine Impfung durchführen zu können.
Ist die Regel überfällig und eine Schwangerschaft wahrscheinlich, so kann diese in der Frauenarztpraxis schnell und sicher festgestellt werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren für den Verlauf einer Schwangerschaft wichtige Basisuntersuchungen, die im Mutterpass dokumentiert werden.
Die Maßnahmen der gesetzlichen Krankenkassen umfassen folgende Leistungen:
Erstuntersuchung mit Blutgruppenbestimmung, Antikörperstatus, Ausschluss von Syphilis und Feststellung des Rötelnschutzes - falls keine zwei Rötelnimpfungen dokumentiert sind - sowie Bestimmung des Hämoglobinwertes im mütterlichen Blut. Bei der Erstuntersuchung wird der Mutterpass angelegt.
Die weiteren Schwangerschaft-Untersuchungen erfolgen zunächst im vier- Wochen, dann im zwei-Wochen und zum Schluss im Wochen-Abstand und umfassen Tastuntersuchung, Urintest, Blutdruck- und Gewichtsmessung sowie Bestimmung des Hämoglobinwertes im mütterlichen Blut.
Für die gesamte Schwangerschaft sind insgesamt 3 (!) Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, die zwischen der 9.-12., der 19.-22. und der 29.-32. Schwangerschaftswoche erfolgen.
Ab der 28. Schwangerschaftswoche wird zusätzlich ein CTG geschrieben (Aufzeichnung der Wehentätigkeit und des kindlichen Herzschlags), um vorzeitige Wehen oder Belastungen des Kindes frühzeitig erkennen zu können.
In der 24. und 32. Schwangerschaftswoche erfolgen nochmals Antikörperbestimmungen aus dem Blut. Zwischen der 24. und 28. SSW erfolgt die Durchführung eines einfachen Zuckerbelastungstestes. Sollte dieser Test pathologisch ausfallen, so erfolgt ein 2-Stunden-Zuckerbelastungstest.
Weitere wichtige Untersuchungen können bei Hinweisen für Risiken in der Schwangerschaft veranlasst werden.
Wer über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse hinaus zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergreifen möchte, kann dies im Rahmen von sog. IGeL-Leistungen tun.
Es besteht die Möglichkeit, in unserer Praxis Blutuntersuchungen auf Toxoplasmose sowie weitere Infektionserkrankungen durchführen zu lassen.
Außerdem kann ein sog. Erst-Trimester-Screening (mit Blutentnahme und Nackentransparenzmessung im Ultraschall) zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche zum Ausschluss von Chromosomenstörungen durchgeführt werden.
Es besteht außerdem die Möglichkeit der Durchführung des Harmony-Testes. Bei diesem Test werden freie DNA-Bruchstücke des ungeborenen Kindes im mütterlichen Blut untersucht, um das Risiko für Trisomie 21, 18 und 13 sowie für eine Störung der Geschlechtschromosomen zu ermitteln. Der Test kann ab der 11. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit durch Blutentnahme des Alpha-Fetoproteins im mütterliche Serum eine Hinweis auf einen Neuralrohrdefekt des Kindes, z. B. einen offenen Rücken, zu erhalten. Diese Blutentnahme sollte zwischen der 16. und 19. Schwangerschaftswoche erfolgen.
Ebenso bieten wir die Möglichkeit, zusätzliche Ultraschalluntersuchungen sowie eine Dopplersonographie zur Früherkennung einer drohenden Unterversorgung des Kindes durchführen.
Mit Hilfe der 3D/4D-Sonographie bietet sich darüber hinaus die Möglichkeit, das Kind plastisch und gleichzeitig in Bewegung zu sehen, um so eine Vorstellung vom Aussehen des Kindes zu bekommen. Der 3D/4D-Ultraschall dient nicht speziell der Fehlbildungsdiagnostik.
Aufnahmen des Kindes im Ganzen lassen sich zwischen der 12. und 16. Schwangerschaftswoche erhalten. Zur Darstellung der Körperumrisse sowie des kindlichen Gesichtes hat sich der Zeitraum zwischen der 25. und 30. Schwangerschaftswoche als günstig erwiesen.
In der 36. Schwangerschaftswoche wird ein Vaginalabstrich auf B-Streptokokken angeraten, da diese Bakterien unter der Geburt auf das Kind übergehen und eine Neugeborenensepsis auslösen können.
Schwangere, bei denen eine Besiedlung mit B-Streptokokken nachgewiesen wurde, erhalten unter der Geburt eine single-shot Antibiose, die Mutter und Kind gleichzeitig behandelt. Außerdem wird das Neugeborene nach der Geburt sorgfältig beobachtet, um das Auftreten von möglichen Symptomen einer Infektion frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
Ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel wird allen Schwangeren in den Herbst-/ Wintermonaten die Grippeschutzimpfung empfohlen. Bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung der Mutter infolge einer Grunderkrankung kann die Impfung bereits ab dem 1. Schwangerschaftsdrittel erfolgen.
Die STIKO empfiehlt allen Schwangeren im letzten Drittel der Schwangerschaft (ab der 28. SSW) eine einmalige Impfung gegen Keuchhusten. Bei erhöhtem Frühgeburtsrisiko kann diese Impfung bereits im 2. Schwangerschaftsdrittel verabreicht werden. Die Impfung gegen Keuchhusten wird mit einem Kombinationsimpfstoff durchgeführt, der auch gegen Diphtherie und Tetanus schützt.
Bei den Impfempfehlungen für die Schwangerschaft spielt die Überlegung eine Rolle, die Neugeborenen, die selbst noch nicht immunisiert werden können, vor einer Ansteckung mit Infektionskrankheiten zu schützen. Mütterliche Antikörper können über sie Placenta an das Kind weitergegeben werden. Das Neugeborene erhält darüber für die ersten Wochen bis Monate eine gewisse Immunität gegen die entsprechende Infektion("Nestschutz").
Einige Krankenkassen bieten auf freiwilliger Basis zusätzliche Leistungen während der Schwangerschaft an. Bitte erkundigen Sie sich über diese Leistungen bei Ihrer Krankenkasse.
Von „unerfülltem Kinderwunsch“ spricht man erst, wenn sich bei einem Paar trotz intensiver Bemühungen nach mindestens einem Jahr keine Schwangerschaft einstellt.
Die Zahl der Paare mit unerfülltem Kinderwunsch nimmt stetig zu. Nach Schätzungen bleibt in Deutschland ca. jede sechste Ehe ungewollt kinderlos.
Die Zunahme dieses Problems hat sicher auch mit dem gesellschaftlichen Wandel zu tun. Da die meisten Frauen erst ihre Berufsausbildung abschließen und in ihrem Beruf arbeiten wollen, ehe sie eine Schwangerschaft planen, steigt das Alter der Frauen bei der ersten Schwangerschaft deutlich an. Mit zunehmendem Alter nimmt jedoch die Fruchtbarkeit der Frau deutlich ab. Die Ursachen des unerfüllten Kinderwunsches können sehr vielfältig sein.
Statistisch gesehen verteilen sich die Ursachen mit jeweils 30 - 40 % gleichermaßen auf Mann und Frau, bei ca. 15 -20 % der Paare finden sich Ursachen bei beiden Partnern und bei ca. 5 - 10 % der Paare lässt sich keine Ursache eruieren. Unerfüllter Kinderwunsch ist ein Problem, dass beide Partner betrifft und daher auch gemeinsam angegangen werden sollte. Vor einer ausführlichen Diagnostik sollte zunächst ein Gespräch - wenn möglich gemeinsam - erfolgen.
Für die Frau steht dann ein gynäkologische Untersuchung mit Vaginalultraschall sowie eine Analyse der Hormonwerte an. Der Mann sollte sich zu einer urologischen Diagnostik mit Erstellung eines Spermiogrammes beim Urologen vorstellen. Anhand der vorliegenden Ergebnisse kann dann die geeignete Therapie erfolgen, wie z.B. die Korrektur veränderter Hormonwerte oder die Stimulation der Eizellreifung.
Vermutet man als Ursache des unerfüllten Kinderwunsches einen Verschluss der Eileiter oder eine Anlagestörung der Gebärmutter, so kann eine operative Abklärung mittels Bauchspiegelung und Spiegelung der Gebärmutterhöhle erforderlich werden.
Liegen schwerwiegendere Störungen vor, die aufwendigere Methoden der Reproduktionsmedizin erforderlich machen („künstliche Befruchtung“), so erfolgt die Behandlung in einem speziell auf diese Methoden ausgerichteten Zentrum. Insgesamt lässt sich sagen, dass ca. 60 - 80 % aller Paare, die wegen ungewollter Kinderlosigkeit eine Praxis aufsuchen, mit den zur Verfügung stehenden Methoden zu einem Kind verholfen werden kann.
In der Pubertät treten wesentliche Veränderungen des Körpers auf:
Die Brustdrüse entwickelt sich, anfangs zeigt sich häufig zunächst nur ein kleiner, häufig schmerzhafter Knoten, gelegentlich auch nur einseitig.
Im Schamhaarbereich zeigen sich die ersten Haare.
Etwa ein Jahr nach Beginn der Brustentwicklung setzt meistens die Regelblutung ein. Dem Blutungsbeginn geht häufig ein weißlicher Ausfluss voraus. Gelegentlich beginnt die erste Regelblutung ohne „Vorboten“, oftmals ist sie von Rücken- und Bauchschmerzen begleitet.
Wenn alles normal verläuft, ist der Besuch des Frauenarztes/der Frauenärztin noch nicht erforderlich.
Treten Probleme bei der Regelblutung auf, tritt die Regelblutung nicht ein, gibt es Probleme beim Sex oder besteht Verhütungswunsch oder besteht einfach der Wunsch zu wissen, ob die bisherige Entwicklung normal ist, so sollte die erste Kontaktaufnahme mit der Frauenarztpraxis erfolgen.
Gerne darf auch die Freundin/der Freund oder die Mutter zur Begleitung mitkommen.
Häufig reicht eine persönliche Beratung aus, ohne dass unbedingt eine körperliche Untersuchung erfolgen muss.
Bei der Wahl der richtigen Verhütungsmethode spielen mehrere Aspekte eine Rolle:
Sicherheit der Methode, Gefahren, Risikofaktoren, Alter, Einfluss auf die Sexualität, Schwangerschaft nach Absetzen der Methode, Kosten etc.
Die Wahl des geeigneten Verhütungsmittels sollte nach einer gynäkologischen Untersuchung im Gespräch mit uns erfolgen.
GIB AIDS KEINE CHANCE - KONDOME SCHÜTZEN!
Derzeit stehen folgende Verhütungsmethoden zur Verfügung:
Weiteres Informationsmaterial über die verschiedenen Verhütungsmittel liegt in unserer Praxis zum Mitnehmen aus.
Viele Frauen haben Angst vor den Wechseljahren und den damit verbundenen Veränderungen. Bestimmend für die Wechseljahre ist die Hormonumstellung: Die Eierstöcke produzieren immer weniger Hormone, bis sie die Hormonproduktion ganz einstellen.
Diese Zeit erstreckt sich über Jahre, erste hormonelle Schwankungen kündigen sich meistens zwischen dem 45. und 50. Lebensjahr an mit meist unscheinbaren Symptomen, um dann zwischen dem 50. und 55. Lebensjahr mit endgültigem Ausbleiben der Regelblutung, die sog. Menopause, zu erreichen. Aufgrund größer individueller Schwankungen können die Wechseljahre gelegentlich auch deutlich früher oder später eintreten.
Obwohl alle Frauen die Hormonumstellung durchmachen, erlebt jede Frau sie anders. Ca. ein Drittel der Frauen merkt kaum etwas von den Wechseljahren, ein Drittel hat mäßige Beschwerden und ein Drittel leidet stark unter den Veränderungen (Hitzewallungen, Schweißausbrüche, Schlaflosigkeit, Nervosität, (depressive Stimmungslage)
Ob man Beschwerden bekommt und wie lange diese anhalten, lässt sich nie genau vorhersagen. Das hat mit Vererbung, Veranlagung und zusätzlichen Faktoren wie Lebensweise und Ernährung zu tun.
Eine Reihe präventiver Maßnahmen und Behandlungen ermöglichen es heutzutage eigentlich jeder Frau, die Jahre körperlichen, seelischen und sozialen Umbruchs leistungsfähig und gesund zu überstehen. Bei starken, nicht mit anderen Mitteln behandelbaren Beschwerden in den Wechseljahren kommt heute noch die Hormonersatztherapie zum Einsatz.
Wechseljahre müssen nicht als schicksalhaft hingenommen werden, sondern können als interessante Phase im Leben erlebt werden.
Ziel der Krebsvorsorgeuntersuchung ist die Früherkennung einer Krebserkrankung von Gebärmutter, Eierstöcken, äußerem Genitalbereich, Brust, Darm und Haut.
Einmal im Jahr gewähren die gesetzlichen Krankenkassen diese Basisuntersuchung, die ab dem 20. Lebensjahr durchgeführt werden kann.
Sie umfasst folgende Untersuchungen:
Blutdruckmessung
Dieses Untersuchungsprogramm ist natürlich keine Garantie gegen eine Krebserkrankung. Regelmäßige Teilnahme an der Krebsvorsorge und das Aufsuchen der Praxis bei zwischenzeitlich auftretenden Beschwerden sollten dazu führen, dass bei Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung diese frühzeitig erkannt wird.
Denn je früher eine Krebserkrankung erkannt wird, desto besser ist sie zu behandeln, und desto besser ist die Prognose.
Viele wichtige Untersuchungsmethoden gehören leider nicht zum Krebsvorsorgeprogramm der gesetzlichen Krankenkassen.
Diese zusätzlichen Vorsorgeleistungen werden von uns als Wahlleistung angeboten, die von der Patientin selbst zu bezahlen sind, z.B. Ultraschalluntersuchungen der Gebärmutter und der Eierstöcke, Ultraschalluntersuchung der Brust, konventioneller PAP-Abstrich, verbesserter Zellabstrich des Gebärmutterhalses (ThinPrep), Spezialabstriche auf krebserzeugende HPV-Viren, Immunologischer Stuhltest, M2-PK®-Stuhltest.
Bei der gynäkologischen Tastuntersuchung können nur die Größe und die Oberflächenstruktur der Gebärmutter und der Eierstöcke beurteilt werden. Strukturelle Veränderungen im Inneren der Organe sind mit der Tastuntersuchung nicht auszumachen. Ebenso ist die Beurteilung der Gebärmutterschleimhaut ohne den Einsatz bildgebender Verfahren nicht möglich.
Zur genaueren Beurteilung der Organstrukturen empfiehlt sich die Durchführung einer vaginalen Ultraschalluntersuchung, die schmerzfrei und ohne Risiken durchführbar ist.
Mit dem Vaginalultraschall können häufig schon Frühstadien von Eierstock- oder Gebärmutterhalskrebs erkannt werden, die der Tastuntersuchung nicht zugänglich sind, und die auch keinerlei Beschwerden verursachen.
Auch gutartige Befunde sind mit dem Vaginalultraschall besser zu differenzieren und zu beobachten, z.B. Myome oder Zysten.
Gebärmutterhöhlenkrebs im Frühstadium |
Eierstockkrebs im Frühstadium |
Jährlich erkranken in Deutschland ca. 40.000 Frauen an Brustkrebs, d.h. in Deutschland wird jede 8. bis 10. Frau im Laufe ihres Lebens mit der Diagnose Brustkrebs konfrontiert. Leider sind die genaueren Ursachen noch weitgehend unklar.
Auch wenn es sog. Risikofaktoren gibt, müssen wir davon ausgehen, dass es jede Frau – auch ohne besonderes Risiko – treffen kann.
Daher empfehlen wir folgende vorbeugende Untersuchungen:
Alle diese Untersuchungen können den Brustkrebs nicht verhindern, ihn jedoch so früh wie möglich feststellen. Durch die Mammographie können kleinste, noch nicht tastbare Knoten oder Mikrokalk festgestellt werden. Neben einer Röntgenuntersuchung stellt die Ultraschalluntersuchung der Brust eine sinnvolle Ergänzung der Früherkennung dar.
Um die persönliche Vorsorge optimal zu gestalten, sollte spätestens ab dem 35. Lebensjahr neben der Tastuntersuchung der Brust noch die Ultraschalluntersuchung, die ohne Strahlenbelastung erfolgt, hinzugezogen werden.
Darstellungen von Brustkrebs im Ultraschall:
Frühstadium | fortgeschrittenes Stadium |
Wir bieten den Patientinnen, die weiterhin Wert auf einen regelmäßigen Zellabstrich zur Vermeidung/Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs legen, den konventionellen Abstrich (PAP-Test) außerhalb der durch die Krebsvorsorge festgelegten Intervalle als individuelle Gesundheitsleistung an.
Bei früher Erkennung kann der Gebärmutterhalskrebs rechtzeitig behandelt und geheilt werden. Die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung mittels eines Zellabstriches vom Gebärmuttermund hat seit den 50er Jahren zu einem Rückgang der Sterblichkeit an Gebärmutterhalskrebs von ca. 70 % geführt. Seit dieser Zeit hat sich jedoch der Test, der immer noch eine hervorragende Methode zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und dessen Vorstufen darstellt, technisch nicht geändert.
Ein Schwachpunkt der konventionellen Abstriche ist, dass die Beurteilung der Zellen durch viel Blut, Schleim oder Entzündungszellen dem Untersucher am Mikroskop große Schwierigkeiten bereitet. Durch Zellüberlagerungen kann es daher zu Fehldiagnosen kommen. Außerdem wurde in Studien gezeigt, dass die meisten Zellen nicht auf den Objektträger aufgetragen werden, sondern am Entnahmeinstrument hängen bleiben und mit ihm weggeworfen werden.
Der Dünnschichtabstrich verbessert die Präparatequalität erheblich, störende Beimengungen werden zu einem großen Teil entfernt und nahezu alle abgestrichenen Zellen gelangen zur Untersuchung.
konventioneller Abstrich | Dünnschichtabstrich |
Die Krebsfrüherkennungsuntersuchung mit dem üblichen Zellabstrich stellt eine gute Methode zur Früherkennung von Zellveränderungen am Gebärmutterhals dar. Wie jede Methode kann sie jedoch keine 100%ige Sicherheit gewährleisten.
Humane Papillomaviren (HPV) gehören zu den häufigsten Verursachern von Infektionen im Genitalbereich und werden sexuell übertragen. Bestimmte Typen dieser Viren (aus der sog. Hochrisikogruppe) spielen jedoch eine entscheidende Rolle bei der Entstehung des Gebärmutterhalskrebses und seiner Vorstufen - wie Forschungsergebnisse eindeutig bestätigen.
Nahezu 70-80% aller Frauen werden im Laufe ihres Lebens mit HPV infiziert. Die Infektion löst häufig keine Beschwerden aus.
Mit Hilfe eines hochmodernen Testverfahrens auf HPV durch einen Abstrich vom Gebärmutterhals kann mittels DNA-Technologie eine Infektion des Gebärmutterhalses mit diesen Viren nachgewiesen werden. Noch bevor irgendwelche Zellveränderungen zu beobachten sind, kann der Nachweis von Hochrisikoviren der HPV-Gruppe erbracht werden.
Dies ist kein Anlass zur Beunruhigung. Der Nachweis von HPV bietet die Möglichkeit, vorhandene Muttermundveränderungen in einem besonders frühen Stadium zu erkennen.
Zusammen mit dem zytologischen Abstrich erhöht sich die Chance für eine bestmögliche Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und dessen Vorstufen und somit für eine erfolgreiche Behandlung ganz wesentlich.
Bei Frauen ab dem 35. Lebensjahr erfolgt seit Januar 2020 der HPV-Abstrich in dreijährigen Intervallen zusammen mit dem PAP-Test im Rahmen der Krebsvorsorgeuntersuchung.
Für Patientinnen, die jünger als 35 Jahre sind, und Patientinnen über 35 Jahre, die in kürzeren Intervallen einen HPV-Test durchführen lassen wollen, bieten wir den HPV-Test als individuelle Gesundheitsleistung an.
Bei auffälligem Abstrichbefund plus positivem HPV-Test stehen heute zusätzliche Testverfahren zur Verfügung, die eine Aussage über den weiteren Verlauf der Infektion und Erkrankung erlauben (L1 und p16/Ki67).
In Deutschland erkranken jedes Jahr ca. 71.000 Menschen an Darmkrebs, ca.30.000 Menschen sterben pro Jahr daran. Früh genug entdeckt, können 90 % der Fälle geheilt werden.
Die Untersuchung des Stuhls auf okkultes (verborgenes) Blut ist eine wichtige und bewährte Krebsfrüherkennungsmaßnahme, denn Veränderungen im Dickdarm- und Enddarmbereich gehören zu den häufigsten Krebserkrankungen in unserem Kulturkreis.
Andererseits sind die Heilungschancen außerordentlich gut, wenn diese Erkrankungen frühzeitig festgestellt werden. Meist lässt sich lange vor dem Auftreten erster Beschwerden Blut im Stuhl nachweisen.
Der immunologische Stuhltest wird seit April 2017 von den Kassen im Rahmen der Krebsvorsorge für Frauen zwischen50 und 55 Jahren jährlich sowie alle 2 Jahre für Frauen über 55 Jahre angeboten.
Für jüngere Frauen oder Frauen, die die Testung jährlich wünschen, bieten wir den immunologischen Stuhltest zusätzlich an.
Mit dem M2-PK-Stuhltest steht ein zuverlässiger Test zur Früherkennung von Darmpolypen oder Darmkrebs zur Verfügung mit dem es möglich ist, bei ca. 85 % der Betroffenen frühzeitig Darmkrebsgeschehen zu erkennen.
Dieser Test misst kein Blut im Stuhl, sondern das Enzym (Eiweiß) M2-PK, das bei bei Vorliegen von Entzündungen und Tumoren ausgeschieden wird.
Liegt eine Krebserkrankung vor, so liegt der Schwerpunkt zunächst in der Beratung der Patientin bezüglich der weiteren Behandlung und in der Auswahl einer für die spezielle Erkrankung geeigneten Klinik.
Auch während einer Chemotherapie oder Bestrahlung stehen wir als Ansprechpartner für unsere Patientinnen zu Verfügung. Nach Beendigung der Primärtherapie erfolgen die Tumornachsorgeuntersuchungen in regelmäßigen Abständen, bei denen es nicht nur darum geht, Rückfälle zu entdecken, sondern auch die individuelle Beratung eine wichtige Rolle spielt. Eine zentrale Bedeutung kommt auch die psychische Verarbeitung der Erkrankung zu.
Die meisten Patientinnen sind nach Abschluss der Primärbehandlung in der Lage, ihr normales Leben wieder aufzunehmen. Für die Brustkrebserkrankung gibt es inzwischen das sog. DMP (disease management program), bei dem sich Patientinnen einschreiben lassen können, um dann über ihre Krankenkassen von Fachleuten mit Informationen zu neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen versorgt zu werden.
Auch wir nehmen als einschreibende Ärzte am DMP teil.
Hormonelle Schwankungen kommen in jedem Alter vor, am häufigsten jedoch in den Zeiten körperlicher Umstellungen, also in der Pubertät und in den Wechseljahren.
Gewichtsschwankungen, psychische Probleme, Rauchen, Schilddrüsenstörungen, Stress und Klimawechsel können ebenso eine Rolle bei hormoneller Störungen spielen. Die Folgeerscheinungen der Hormonstörungen sind vielseitig:
Regelstörungen, unerfüllter Kinderwunsch, unwillkürlicher Harnabgang, Senkungsbeschwerden, Osteoporose, vermehrter Haarwuchs, Haarausfall, Akne u.a.m..
Durch gezielte Analyse der hormonellen Störung und eingehende Beratung lassen sich in den meisten Fällen die Ursache erkennen und die Störungen beheben.
Wir führen in unserer Praxis alle Impfungen durch, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden:
Auffrischimpfungen gegen Masern-Mumps-Röteln sowie gegen Hepatitis B im Alter von 14 - 18 Jahren, gegen Tetanus-Diphtherie, Keuchhusten, Windpocken und Kinderlähmung in jedem Alter sowie gegen Grippe und Pneumokokken bei Gefährdung und ab dem 60. Lebensjahr.
Bringen Sie zur gynäkologischen Untersuchung Ihren Impfpass mit, wir beraten Sie gerne.
Selbstverständlich können wir auch Impfungen bei Fernreisen wie Zecken-FSME oder Hepatitis A, deren Kosten von den Krankenkassen nicht übernommen werden, als IGeL-Leistungen durchführen.
Hepatitis B | 3x impfen |
Masern/Mumps/Röteln | Kombinationsimpfung wiederholen, falls nicht schon 2x geimpft |
Windpockenimpfung | durchführen, falls nicht schon früher selbst erkrankt |
Keuchhusten/Tetanus/Diphterie |
alle 10 Jahre auffrischen |
Polio | auffrischen, falls keine vollständige Impfung vorhanden |
Meningokokken | gegen bakterielle Hirnhautentzündung (keine Kassenleistung) |
HPV | gegen Gebärmutterhalskrebs, 2 x impfen im Alter von 9 - 14 Jahren oder 3 x impfen ab 15 Jahren |
Durch Impfungen können Infektionen in der Schwangerschaft vermieden werden, die die Gesundheit des Kindes gefährden könnten.
Masern/Mumps/Röteln | 2 Impfungen ausreichend |
Windpockenimpfung | durchführen, falls nicht schon früher selbst erkrankt |
Keuchhusten/Tetanus/Diphterie |
alle 10 Jahre auffrischen |
Polio | nur wenn keine vollständige Grundimmunisierung vorhanden |
Grippeimpfung | saisonal 1 x pro Jahr |
Durch Impfungen können Infektionen in der Schwangerschaft vermieden werden, die die Gesundheit des Kindes gefährden könnten.
Grippeimpfung | - explizit empfohlen in der Schwangerschaft! - saisonal 1 x pro Jahr - ab 2. Schwangerschaftsdrittel, - bei Risikogruppen ab dem 1. Schwangerschaftsdrittel |
Keuchhusten/Tetanus/Diphterie | - explizit empfohlen in der Schwangerschaft! - ab dem 3. Schwangerschaftsdrittel - bei Frühgeburtsrisiken ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel |
Bei den Impfempfehlungen für die Schwangerschaft spielt die Überlegung eine Rolle, die Neugeborenen, die selbst noch nicht immunisiert werden können, vor einer Ansteckung mit Infektionskrankheiten zu schützen. Mütterliche Antikörper können über sie Placenta an das Kind weitergegeben werden. Das Neugeborene erhält darüber für die ersten Wochen bis Monate eine gewisse Immunität gegen die entsprechende Infektion("Nestschutz").
Länger gesund und fit bleiben. Infektionen vermeiden. Gerade für ältere Menschen sind Infektionen besonders gefährlich. Mit einer Impfung gegen Grippe oder Lungenentzündung verringert man dieses Risiko.
Grippeimpfung | 1 x jährlich |
Pneumokokkenimpfung | alle 6 Jahre |
Keuchhusten/Tetanus/Diphterie |
alle 10 Jahre auffrischen |
FSME (Gehirnhautentzündung durch Zecken) |
bei Reisen in Risikobereiche (z.B. Schwarzwald) alle 3 Jahre auffrischen |
Herpes zoster | 2 x im Abstand von 2 - 6 Monaten |
Wir bieten Ihnen das System einer Bestellpraxis an.
Lassen Sie sich bitte persönlich oder telefonisch einen festen Termin geben.
Rufen Sie bitte rechtzeitig an oder senden Sie eine E-Mail, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, denn so ist ein reibungsloser Praxisablauf gewährleistet, und wir können Ihren Termin an andere Patientinnen weitergeben.
Bitte beachten Sie, dass eine Beratung per E-Mail nicht möglich ist.
Rezepte, Überweisungen und Einweisungen können per E-Mail vorbestellt werden und stehen am Folgetag zur Abholung bereit. Bitte bringen sie Ihre Versichertenkarte mit.
Bitte geben Sie eine Rückrufzeit an, zu der Sie telefonisch erreichbar sind.
Auch bei akuten Beschwerden bitten wir, wenn möglich, um eine telefonische Kontaktaufnahme. Wir sind bemüht, Sie auch in diesen Fällen kurzfristig einzuplanen, um auch dann Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten.
MONTAG - FREITAG
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
MONTAG, DIENSTAG, DONNERSTAG
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
MITTWOCH UND FREITAG
Nachmittags nach Vereinbarung
Bitte beachten Sie auch die Ansage des Anrufbeantworters!
Terminvereinbarungen und Rezeptbestellungen sind ebenfalls per E-Mail möglich.
Für Rezeptbestellungen: Das Rezept kann am Folgetag in der Praxis abgeholt werden.